Mitarbeiterunterweisung

Grundqualifikation

Der Nachweis der Grundqualifikation kann durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb nachgewiesen werden oder es wird erfolgreich eine Prüfung vor der IHK abgelegt. Die Prüfung umfasst einen theoretischen Teil von 240 Minuten (Multiple-Choice-Fragen, Fragen mit direkter Antwort, Erörterung von Praxissituationen) und einen praktischen Teil von 210 Minuten (120 Minuten Fahrprüfung; 30 Minuten praktische Themen wie Ladungssicherung, Notfallsituationen usw.; 60 Minuten Bewältigung kritischer Fahrsituationen). Zum Ablegen der Prüfung ist kein Vorbereitungsunterricht vorgeschrieben, aber der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis ist erforderlich für die Zulassung.

Beschleunigte Grundqualifizierung

Hier ist eine 140 stündige Ausbildung, davon 10 Stunden Fahrpraxis vorgeschrieben. Anschließend ist eine Prüfung vor der IHK abzulegen. Hier ist keine Fahrerlaubnis erforderlich, diese kann auch anschließend gemacht werden. Aber Unterrichtspflicht!

Hintergrundwissen

Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat beschlossen, dass die Ausbildung des Fahrpersonals im Güter- und Personenverkehr in allen Mitgliedsstaaten ein bestimmtes Mindestniveau erreichen soll. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG hat man sich zum Ziel gesetzt, die Sicherheit im Straßenverkehr und des Fahrpersonals nachhaltig zu verbessern.

Berufsbild

Eine obligatorische Berufsausbildung von Berufskraftfahrern war bisher nur in einigen Mitgliedsstaaten vorgesehen gewesen. Die Mehrheit der Berufskraftfahrer/in führte ihren Beruf bislang lediglich auf der Grundlage des Führerscheins aus. Mit der Qualifizierung durch einen Befähigungsnachweis soll auch das Ansehen und die Attraktivität des Berufsstandes angehoben werden.

Eine vollständige Übertragung der Verkehrssicherungspflicht ist gemäß § 823 BGB nicht möglich.

Personenkreis

Grundsätzlich betrifft dies alle Kraftfahrer/in in den EU-Mitgliedsstaaten, sowie Fahrer/in eines Drittlandes die für ein in einem Mitgliedsstaat niedergelassenes Unternehmen tätig sind. Alle selbstständigen und angestellten Fahrer/in, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken, das umfasst auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen ihre Befähigung nachweisen, wenn sie folgende Kraftfahrzeuge führen:

Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)
Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)

Was muss nachgewiesen werden?

Eine Grundqualifikation über 140 Stunden mit anschließender IHK Prüfung.

Besitzstand

Personen, die vor den Stichtagen ihre Fahrerlaubnis erworben haben, fallen unter die Besitzstandregel. Hier muss erst ab dem 10. September 2013 für Busfahrer/Innen und ab 10. September 2014 für LKW Fahrer/Innen einen Nachweis über eine 35 stündige Weiterbildung eingetragen sein.

Wie wird es dokumentiert?

Durch Eintrag der Schlüsselnummer 95.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer beträgt für jeden / jede Fahrer/In 5 Jahre.