Mitarbeiterunterweisung

Personenverkehr

Berufskraftfahrer / BKrFQG ( Personenverkehr )
Allgemeine Informationen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Die bisher gängige Praxis, dass zur Ausübung einer Kraftfahrertätigkeit Personenverkehr, allein der Nachweis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse genügt, gehört seit Sept. 2009 der Vergangenheit an.
Im Hinblick auf das stetig zunehmende Verkehrsaufkommen und auf zunehmende Verkehrsunfallzahlen, nimmt die EU-Kommission, die Kraftfahrertätigkeit deutlich aufzuwerten und somit jede(n) Kraftfahrer/-in persönlich in die Pflicht zu nehmen.
Durch diese Verpflichtung, sich tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse anzueignen und dieses Wissen durch ständige Fortbildung ( 35 h in 5 Jahren ) auch zu erhalten, soll dieser für alle Verkehrsteilnehmer nachteiligen Entwicklung nachhaltig entgegengewirkt werden.
Wenn man bedenkt, dass bisher nur wenige des Fahrpersonals über eine Berufsausbildung verfügt, liegt hier sicher noch ein gewaltiges Verbesserungspotential.

Das BKrFQG betrifft somit auch Sie persönlich!

Alle, die heute schon mit LKW  unterwegs sind, müssen sich in absehbarer Zeit auf neue Rahmenbedingungen einstellen.
Von diesen Veränderungen sind dann natürlich auch die Unternehmer betroffen.
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) bewirkt, dass in Zukunft alle Busfahrer zusätzlich zu ihrer Fahrerlaubnis besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen müssen.
Dieser Nachweis erfolgt bei Neueinsteigern durch eine Grundqualifikation und zusätzlich durch turnusmäßige Weiterbildungsschulungen.
Ziel dieser Qualifizierungsmaßnahmen ist die Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit, Förderung einer umweltschonenden und wirtschaftlichen Fahrweise und Etablierung eines angeglichenen Bildungs- und Ausbildungsniveaus innerhalb der Europäischen Union.