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Brandschutzbeauftragte

Betrieblicher Brandschutz ist ein wichtiger Teil des Arbeits- und Sachgüterschutzes in Ihrem Unternehmen.
Dabei stellen sich regelmäßig folgende Fragen:

  • Sind die bestehenden Brandschutzvorschriften sowie die Auflagen der Bauaufsicht eingehalten?
  • Wird ein Gedankenaustausch mit der örtlichen Feuerwehr zum Notfallplan durchgeführt?
  • Gibt es einen Brandschutzbeauftragten der auch entsprechend geschult ist?
  • Sind die Fluchtwege vorschriftsmäßig ausgeschildert und offen gehalten?
  • Wissen anwesende Personen über die Brandschutzordnung bescheid, sind diese unterwiesen?

Bei der Beantwortung dieser und anderer Fragen bezüglich des betrieblichen Brandschutzes unterstützen wir Sie mit Rat und Tat.

Zur Verwirklichung eines effizienten Brandschutzes ist die Zusammenarbeit aller zuständigen Verfahrensbeteiligten notwendig. Hierunter fallen die Funktionen des Brandschutzbeauftragten, der Fachkraft für Arbeitssicherheit (in Deutschland erforderlich nach §§ 5, 6 Arbeitssicherheitsgesetz, diese ist zuständig für die Ausgestaltung des betrieblichen Brandschutzes) und des Sicherheitsbeauftragten (in Deutschland erforderlich nach § 22 SGB VII, dieser hat ausführende Tätigkeiten, z.B. zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, und arbeitet der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu).

Unsere Leistungen:

  • Beratung hinsichtlich Brand- und Explosionsgefahren
  • Erstellung und Fortschreiben von Brandschutzordnungen (Teil A, B und C)
  • Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Unterstützung der Führungskräfte bei Unterweisungen