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VDE-Geräte Prüfung – Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln

Leistungsüberblick:

  • Visuelle Prüfung als auch Prüfung mit Messmitteln
  • Umfangreiche Gefährdungsbeurteilung
  • Kompetente Beratung und Betreuung

Beschreibung des Sachverhalts:

Für jedes Unternehmen besteht die Pflicht der regelmäßigen Überprüfung aller ortsveränderlichen und ortsfesten Geräte. Durch den Gebrauch können an elektrischen Betriebsmitteln sowohl leicht erkennbare als auch für den Benutzer nicht erkennbare Fehler auftreten. Fehler dieser Art sind wesentliche Ursachen für elektrische Unfälle. Bei einer regelmäßigen Prüfung können Schäden rechtzeitig erkannt und beseitigt werden. Aus diesem Grund haben die Berufsgenossenschaften, in ihren Unfallverhütungsvorschriften seit Jahrzenten detaillierte Regelungen für die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln aufgenommen. Zum Beispiel in der  Vorschrift DGUV 3 und 4 nach §5 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass alles auf seinen ordnungsgemäßen Zustand geprüft wird. Auch in §10 des BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) ist dies verankert und wird seit September 2006 in der TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) 1201 ergänzt und konkretisiert. Derzeit muss der Unternehmer zwei gesetzlichen Prüfforderungen zum Nachweis der elektrischen Sicherheit nachkommen, nämlich der Prüfung aller elektrischer Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 und die Prüfung von Arbeitsmitteln im Sinne der BetrSichV, wozu auch elektrische Ausrüstung gehört.

WELCHE GERÄTE ZÄHLEN ZUR ELEKTRISCHEN AUSRÜSTUNG?

Zur elektrischen Ausrüstung gehören unter anderem:

Computer und Monitore, Netzteile, Tischlampen, Mehrfachstecker, Kaffeemaschinen, Staubsauger, Scheinwerfer, Kabeltrommeln, Sägen und Server, etc.
Geprüft wird nach DIN VDE 0701/0702, diese Normen beinhalten alle allgemeinen Anforderungen für die Prüfung mit Bemessungsspannungen bis Wechselspannung 1000V/Gleichspannung 1500V nach Instandsetzung, Änderung und Wiederholungsprüfungen. Weiterhin wird regelt die Norm die anzuwendenden Prüfverfahren für den Nachweis der elektrischen Sicherheit soweie die Grenzwerte, deren Einhaltung durch die Prüfung nachzuweisen ist.

SO WIRD BEI UNS FACHGERECHT UND RECHTSSICHER GEPRÜFT.

  1. Sichtprüfung Zuerst soll festgestellt werden, ob äußerlich Mängel vorliegen. Dabei wird besonders großer Wert auf die Isolierung gelegt, aber auch die Zugentlastung und der Biegeschutz der Anschlussleitung werden überprüft.
  2. Messung Je nach Schutzklasse werden der Widerstand des Schutzleiters, die Ableitströme (Berührungs- und Schutzleiterstrom) und der Isolationswiderstand gemessen.
  3. Funktionsprüfung Prüfung der Funktion z.B des Antriebs und der Schalter
  4. Auswertung Dokumentation und Beurteilung des Gerätes sowie Führen des Prüfprotokolls.

Jede dieser Punkte muss mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden, um die Gesamtprüfung zu bestehen und das Sicherheitssiegel zu erhalten. Gerne erstellen wir die Siegel auch mit Ihrem Firmenlogo.

Prüfung von elektrischen Anlagen
In §4 der Norm DIN VDE 105-100 ist festgelegt, dass auch elektrische Anlagen regelmäßig geprüft werden müssen, um Unfälle von vornherein vermeiden zu können. Die erforderlichen Wiederholungsprüfungen müssen in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Elektrische Anlagen sind Anlagen, die der Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie dienen.

Dazu gehören unter anderem: Elektroverteilungen (Beschriftung und Dokumentation der Sicherungskästen empfehlenswert), Klima- und Heizungsanlagen, Steckdosen und Raumbeleuchtungen.

Es ist wichtig, dass nicht nur Teilprüfungen durchgeführt werden. Werden z.B. nicht alle Steckdosen geprüft, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich unter den ungeprüften nicht doch eine defekte Steckdose befindet. Verletzt sich ein Mitarbeiter an eben dieser, so haftet der Unternehmer.

Prüfung von Pflegebetten
Pfelgebetten unterliegen den Anforderungen des MPG (Medizinproduktgesetzes) und somit auch der DGUV Vorschrift 3 und müssen regelmäßig nach VDE 0751 geprüft werden. Verantwortlich ist auch hier der Betreiber, das heißt derjenige, der die Verantwortung für die Pflegeeinrichtung trägt.

Gefährdungsbeurteilung
Gemäß §5 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung in seinem Unternehmen durchzuführen. Dieses Gesetz ist eines der wichtigsten Instrumente zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb.  Es sollen potentielle Gefahren frühzeitig erkannt werden. Nur durch eine Gefährundungsbeurteilung kann der Arbeitgeber konkret feststellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind und umgesetzt werden müssen.

Beschriftung und Dokumentation von Elektroverteilungen
Die Beschriftung und Dokumentation von Sicherungskästen dient der schnelleren und sichereren Fehlerbehebung. So kann z.B. gezielt in nur einem Raum der Strom abgestellt werden und der Rest des Betriebes bleibt dadurch unberührt. So entstehen weniger Fehlzeiten und alle Mitarbeiter können sicher weiterarbeiten.

Kabelverlegung
Sollte bei der Gefährdungsbeurteilung oder der Prüfung Fehler auftauchen, die durch einen „schnellen“ Wechsel eines Kabels behoben werden können, so verlegen wir gerne auch für Sie die entsprechenden Kabel.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Kommen Sie einfach auf uns zu!