Anschlagmittel prüfen Titelbild

Jährliche Prüfpflicht für Leitern und Tritte

Der ordnungsgemäße Zustand von Leitern und Tritte ist in einem Betrieb jährlich auf deren Sicherheit und Zustand nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt und zu prüfen. Die Prüfintervalle richten sich hier abhängig nach den Gebrauchsverhältnissen innerhalb eines Betriebs. Bei hoher Beanspruchung ist eine tägliche Prüfung der Betriebsmittel notwendig durchzuführen.

Prüfung nur durch eine befähigte Person

Auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 werden die Prüfintervalle durch eine beauftragte Person (Mitarbeiter) auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung ermittelt und festgelegt. Die Prüfergebnisse sind grundsätzlich zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.

Wir sind Ihre zertifizierten Spezialisten und fachkundige Personen für die Prüfungen und unterstützen Sie dabei mit folgenden Leistungen:

Unsere Leistungen:

  • Erstellung der notwendigen Gefährdungsbeurteilungen nach der BetrSichV
  • Festlegung der Prüfintervalle für die Leitern und Tritte
  • Erstellung eines Prüfberichtes mit einer Mängeldokumentation Anbringung Prüfsiegels