Gefährdungsbeurteilung

TECHNISCHE VORSCHRIFTEN FÜR TÜREN UND TORE FÜR ARBEITSSTÄTTEN

Nach den Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.7 ist das Einrichten und Betreiben von Toren und Türen auf dem Betriebsgelände und innerhalb von Gebäuden oder vergleichbaren Geländen (auch Baustellen) befinden, sind vor Inbetriebnahme wiederkehrend mindestens einmal jährlich auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Hierzu zählen als Beispiel:

  • Rolltore
  • Garagentore
  • Brandschutztüren
  • Schiebetore / Schiebetüren
  • Karusselltüren
  • Kipptore
  • Automatiktüren
  • Schnelllauftore
  • etc.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung, damit Ihr Betrieb die erforderliche sicherheitstechnische Prüfung erhält und eine vollständige, technische Dokumentation mit einer Betriebsanleitung vorliegt.