Mitarbeiterunterweisung

Logistik

Verantwortung: Unternehmer

Der Arbeitsplatz muss so eingerichtet und betrieben werden, dass kein Risiko besteht, für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei der Arbeit.

Verantwortung: Führungskräfte

Unternehmen können ihre Schutzverpflichtung an Fachkräfte abgeben.
Die Garantenstellung der Führungskräfte beinhaltet dann die Verantwortung für den zugewiesene Kompetenz- und Aufgabenbereich, durch korrektes Handeln bzw. deren bewusste Unterlassung.

Eine vollständige Übertragung der Sicherheitspflicht ist nach § 823 BGB nicht möglich.

Verantwortung: Arbeitnehmer

Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Mitarbeiter ebenfalls dazu verpflichtet für Sicherheut und Gesundheit zu sorgen, für sich selbst und Personen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

Sie sollten daher im Rahmen ihrer Befugnisse auch für den Brandschutz verantwortlich sein (§ 89 „Arbeitsschutz und Umweltschutz“).