Ausbildung Brandschutz

Ausbildung

Leistungsüberblick:

  • Ermittlung der Brandrisiken in Ihrem Unternehmen
  • Detaillierter Überblick und Einschätzung der Brandwahrscheinlichkeit
  • Schulung von Verantwortlichen und Personen, welche Ihre individuellen Maßnahmen umsetzen

Beschreibung des Sachverhalts:

Die DGUV schreibt vor, dass Brandschutzhelfer im Unternehmen und am Arbeitsplatz geschult und unterwiesen werden müssen.

Mindestens einmal im Jahr sollen alle Beschäftigten eine Unterweisung in folgenden Bereichen bekommen:

  • Brandgefahren
  • Brandschutzeinrichtung z.B. Feuerlöscher, Alarmeinrichtung etc.
  • Verhalten im Gefahrenfall z.B. Flucht, Sammelplätze etc.

Regelmäßige Veranstaltungen zum Thema Sicherheit/Brandschutz sollten den Arbeitnehmer nicht verwehrt bleiben. Zudem ist eine Erstunterweisung für Neue Mitarbeiter erforderlich und diese im Anschluss zu dokumentieren.

Für jeden Arbeitgeber gilt es mehrere Brandschutzhelfer zu benennen, die im Ernstfall gut geschult die richtigen Entscheidungen und Maßnahmen treffen. Mindestens 5% der Arbeitnehmer sollten als Brandschutzhelfer im Betreib ernannt werden. Die Anzahl der Brandschutzhelfer umfasst auch Schichtarbeit und Abwesenheit einzelner Beschäftigten, z.B. durch Schulung, Urlaub und Krankheit, dies sollte jeder Arbeitgeber miteinrechnen.

Ziel der Ausbildung:

  • Bekämpfung/Vermeiden von Entstehungsbränden
  • Sicherer Umgang der Einsatz- und Feuerlöscheinrichtung
  • Sichere Flucht bzw. sicheres Verlassen des Betriebes, aller Beschäftigten

Wir bilden Ihre Mitarbeiter nach den Vorgaben der ASR A2.2 und der DGUV-I 205-023 zu aus.

Empfohlen wird eine Anzahl von 5% der Versicherten bei normaler Brandgefährdung.

Schulung beinhaltet: 

  • Ausbildung des Brandschutzhelfers
  • betriebsspezifische Einweisung
  • Feuerlöschübungen
  • Evakuierungsübung

Die Schulung finden in unseren Räumen statt, es sind auch Inhouse Schulungen (ab 3 Personen) möglich. Bitte kontaktieren Sie uns, wie erstellen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot. Die Schulungen sollten alle 12 Monate wiederholt werden.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, je nach Art des Arbeitsplatzes und der durchgeführten Tätigkeiten sowie der Anzahl der Beschäftigten die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer zu leisten. Dazu muss jeder Betreib Brand- und Evakuierungshelfer ernennen.

Die Schulung beinhaltet:

  • Theoretischen Teil (Grundlagenwissen und Lehrfilm)
  • Praktischer Teil (technischen und baulichen Brandschutzeinrichtung im Gebäude)
  • Simulation einer Evakuierung
  • Aufsuchen der Sammelplätze
  • Richtige Anwendung eines Wasserlöschers (ohne Feuer)

Die Schulungen sollten alle 12 Monate wiederholt werden.