Anschlagmittel
Leistungsüberblick:
- Kompetente Beratung
- Erprobtes Prüfkonzept
- Rechtssichere Dokumentation
Leistungsüberblick:
Beschreibung des Sachverhalts:
Wir führen die Prüfung von Anschlagmitteln sicher, kompetent und termingerecht durch.
Lassen Sie Ihre:
sowie weitere Anschlagmittel von uns nach DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) prüfen.
Selbstverständlich können Sie neben Anschlagmitteln auch alle weiteren Lastaufnahmeeinrichtungen, wie Lastaufnahmemittel und Tragmittel, sowie mechanische und elektrische ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel, sowie Anlagen und Maschinen prüfen lassen.
Wie häufig müssen Anschlagmittel geprüft werden?
Alle Anschlagmittel, beispielsweise Ketten, Hebebänder, Seile, Haken, Ösen und Schäkel müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich (bei Bedarf auch öfter) von einem Sachkundigen geprüft werden. Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, müssen mindestens alle 3 Jahre auf Rissfreiheit überprüft werden. Hierzu bietet sich eine zerstörungsfreie Prüfmethode an, beispielsweise die Magnetpulverprüfung.
Geprüft wird bei den Anschlagmitteln:
Lassen Sie Ihre Anschlagmittel schnell, sicher und unkompliziert überprüfen.
Freuen Sie sich auf:
Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne auch mit folgenden Dienstleistungen: