Dienstfahrzeuge
Leistungsüberblick:
- Kompetente Beratung
- Erprobtes Prüfkonzept
- Rechtssichere Dokumentation
Leistungsüberblick:
Beschreibung des Sachverhalts:
UVV Fahrzeuge
Die DGUV V70 (bisher BGV D29).
Damit an den Fahrzeugen sicher gearbeitet werden kann, müssen diese die Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70 (BGV D29) erfüllen.
Als Gewerbetreibende haben Sie die Pflicht zur jährlichen UVV-Prüfung Ihrer gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge.
Nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge DGUV V 70, Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
Wir prüfen Ihren Dienst-Pkw !
Die Berufsgenossenschaft kann unter Umständen die Versicherungsleistung verweigern, wenn sich ein Arbeitsunfall im Zusammenhang mit einem Dienstwagen-Pkw ereignet hat und dies auf eine Missachtung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zurückzuführen ist. Denn entsprechend den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind der Dienstwagen, ein Bus oder ein LKW ein Arbeitsplatz, ebenso wie ein Bildschirmarbeitsplatz am Schreibtisch mit Drehstuhl, so dass die Arbeitsschutzbestimmungen voll eingreifen. Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen, vgl. § 3 ArbSchG. Dies kann im schlimmsten Falle sogar zu einem Bußgeld unter anderem gegen den Unternehmer führen.
Diese BG-Vorschrift gilt nicht für: