Möchten Sie sich oder ihre Mitarbeiter qualifizieren für eine UVV-Prüfung von Arbeitsmitteln? Dann sind Sie bei uns richtig. In unsere Schulung lernen Sie alles rund um die Unfallverhütungsvorschrift und nach abgeschlossener Schulung sind Sie dafür qualifiziert Betriebs und Arbeitsmittel gemäß DGUV zu prüfen und richtig zu dokumentieren.
Was ist die UVV?
Die Unfallverhütungsverordnung (UVV) sieht für jedes Unternehmen und jede versicherte Person eine gesetzliche Unfallversicherung vor. Dies stellt verbindliche Verpflichtungen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz dar. Die Unfallversicherungsträger formulierten die Unfallverhütungsvorschriften als autonomes Gesetz. Die Maßnahmen und Anordnungen muss der Arbeitgeber ergreifen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. Maßnahmen des Versicherten zur Verhinderung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren bei der Arbeit wären unter anderem Arbeitsmedizinische Untersuchungen und andere arbeitsmedizinische Maßnahmen, die vom Arbeitgeber vor, während und nach der Arbeit mit Arbeits-, Lebens- und Gesundheitsrisiken vereinbart wurden. Es ist notwendig, die Arbeitsausrüstung regelmäßig auf Verschleiß oder andere zerstörerische Faktoren zu überprüfen, die den Arbeitnehmern schaden können, dies nennt man UVV Prüfung. Der Betrieb muss unabhängig zusätzlich sicherstellen, dass ein Sachverständiger oder eine qualifizierte Person alle Hebezeuge (Arbeits- und Betriebsmittel) in Abständen von höchstens einem Jahr inspiziert.
Anschlagmittel
Alle Anschlagmittel wie Ketten, Seile, Haken, Ösen und Schäkel müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden.
Leitern und Tritte
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.
Hubwagen
Die DGUV Vorschrift 68 schreibt Wiederkehrende Prüfungen vor, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die Hubwagen mindestens jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Stapler
Gemäß der DGUV Vorschrift 68 und der BetrSichV führen unsere Fachleute mindestens einmal jährlich die notwendigen UVV-Prüfungen an Ihren Geräten durch und vergeben danach das erforderliche Prüfsiegel.
Hebebühnen
Hebebühnen sind vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen bzw. Instandsetzungen und in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Dienstfahrzeuge
Als Gewerbetreibende haben Sie nach DGUV Vorschrift 70 die Pflicht, Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.