Hebebühnen prüfen Titelbild

Hebebühnen

Leistungsüberblick:

  • Kompetente Beratung
  • Erprobtes Prüfkonzept
  • Rechtssichere Dokumentation

Beschreibung des Sachverhalts:

Warum überhaupt Hebebühnen prüfen?

Der Einsatz von Hub und Kfz-Hebebühnen gehört in vielen Betrieben zum täglichen Gebrauch. Sind solche Anlagen falsch oder nicht ordnungsgemäß geprüft worden, kann dies schnell zu einem Sicherheitsrisiko für Ihre eigenen Mitarbeiter werden. Um Unfälle oder auch Personenschaden zu verhindern müssen diese regelmäßig geprüft werden.
Wie oft müssen Hebebühnen geprüft werden?

Hebebühnen sind vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen bzw. Instandsetzungen und in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Was ist bei der regelmäßigen Prüfung von Hebebühnen zu beachten?

Laut DGUV Grundsatz 308-002 ist die regelmäßige Prüfung „im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung.

Geprüft wird:

  • der Zustand der Bauteile und Einrichtungen, auch auf die Feststellung, ob Änderungen vorgenommen worden sind
  • die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen,
  • die Vollständigkeit des Prüfbuches.

Die regelmäßige Prüfung muss umfassen:

  • Prüfung der Hebebühne anhand der Angaben im Prüfbuch hinsichtlich der Identität.
  • Prüfung der Hebebühne unter Berücksichtigung ihrer Dokumentation hinsichtlich der Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Richtlinie 98/37/EG, der Unfallverhütungsvorschriften und der Regeln der Technik.
  • Prüfung des Zustandes von Bauteilen und Einrichtungen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstiger Veränderungen anhand der Hinweise des Anhanges dieses Grundsatzes, der Regeln der Technik und der Prüfhinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung.
  • Prüfung auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und der Bremsen. Hierbei sind gegebenenfalls
  • Prüfhinweise der Hersteller mit zu berücksichtigen, z.B. bei Überlastsicherungen, Bremsen.
    Funktions- und Bremsproben mit Last, wobei die Prüflast in der Nähe der höchstzulässigen Tragfähigkeit liegen muss.
  • Prüfung auf Vollständigkeit von Kennzeichnungen und Beschilderungen.
    Daneben ist die Betriebsanleitung des Herstellers oder Lieferers zu beachten, soweit diese besondere Angaben zur Wartung und Prüfung enthält.“

Lassen Sie Ihre Hebebühnen schnell, sicher und unkompliziert durch uns überprüfen.

Freuen Sie sich auf:

  • Eine kompetente telefonische Beratung bzw. ein persönliches Gespräch vor Ort
  • Ein erprobtes Prüfkonzept, dass sich auf Ihre Anforderungen maßschneidern lässt
  • Freundliches Fachpersonal, das die vorgeschriebenen Prüfungen gewissenhaft durchführt
  • Die Kennzeichnung der Betriebsmittel mit einer langlebigen Prüfplakette
  • Eine gerichtsfeste Dokumentation bzw. ein Fehlerprotokoll

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne auch mit folgenden Dienstleistungen:

  • Gefährdungsbeurteilungen gemäß TRBS 1111 erstellen
  • Inventarisierung der Betriebsmittel
  • Reparaturen vor Ort
  • Austausch von Ersatzteilen