Hubwagen
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Beschreibung des Sachverhalts:
Was ist bei der Prüfung von Hubwagen zu beachten?
Die DGUV Vortschrift 68 schreibt im § 37 Wiederkehrende Prüfungen vor, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die Hubwagen mindestens jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Welchen Prüfumfang schreibt die DGUV Vorschrift 68 für Hubwagen vor?
„Die wiederkehrenden Prüfungen müssen sich auf die Prüfung des Zustandes der Bauteile und Einrichtungen, auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf Vollständigkeit des Prüfnachweises erstrecken“, so § 38 der DGUV Vorschrift 68.
Generell wird gefordert, dass der Unternehmer über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweis zu führen hat, macht aber für Hubwagen eine Ausnahme: „Bei Flurförderzeugen mit durch Muskelkraft bewegtem Fahrwerk braucht der Nachweis nur auf Verlangen der Berufsgenossenschaft oder der Arbeitsschutzbehörde geführt zu werden.“
Neben Hubwagen prüfen wir auch alle weiteren Flurförderzeuge, wie
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