Hubwagen prüfen Titelbild

Hubwagen

Leistungsüberblick:

  • Kompetente Beratung
  • Erprobtes Prüfkonzept
  • Rechtssichere Dokumentation

Beschreibung des Sachverhalts:

Was ist bei der Prüfung von Hubwagen zu beachten?

Die DGUV Vortschrift 68 schreibt im § 37 Wiederkehrende Prüfungen vor, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die Hubwagen mindestens jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Welchen Prüfumfang schreibt die DGUV Vorschrift 68 für Hubwagen vor?

„Die wiederkehrenden Prüfungen müssen sich auf die Prüfung des Zustandes der Bauteile und Einrichtungen, auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf Vollständigkeit des Prüfnachweises erstrecken“, so § 38 der DGUV Vorschrift 68.

Generell wird gefordert, dass der Unternehmer über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweis zu führen hat, macht aber für Hubwagen eine Ausnahme: „Bei Flurförderzeugen mit durch Muskelkraft bewegtem Fahrwerk braucht der Nachweis nur auf Verlangen der Berufsgenossenschaft oder der Arbeitsschutzbehörde geführt zu werden.“

Neben Hubwagen prüfen wir auch alle weiteren Flurförderzeuge, wie

  • elektrische Hubwagen (Ameisen),
  • Regalstapler,
  • Kommissionierstapler und -geräte
  • Anhänger.

Lassen Sie Ihre Hubwagen schnell, sicher und unkompliziert überprüfen.

Freuen Sie sich auf:

  • Eine kompetente telefonische Beratung bzw. ein persönliches Gespräch vor Ort
  • Ein erprobtes Prüfkonzept, dass sich auf Ihre Anforderungen maßschneidern lässt
  • Freundliches Fachpersonal, das die vorgeschriebenen Prüfungen gewissenhaft durchführt
  • Die Kennzeichnung der Betriebsmittel mit einer langlebigen Prüfplakette
  • Eine gerichtsfeste Dokumentation bzw. ein Fehlerprotokoll

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne auch mit folgenden Dienstleistungen:

  • Gefährdungsbeurteilungen gemäß TRBS 1111 erstellen
  • Inventarisierung der Betriebsmittel
  • Reparaturen vor Ort
  • Austausch von Ersatzteilen