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Betriebsanweisungen

Leistungsüberblick:

  • Wir reduzieren mit Hilfe von Betriebsanweisungen Ihr Risiko von Unfällen und Gesundheitsrisiken
  • Analyse von möglichen Unfall- und Gesundheitsrisiken nach der aktuellen Gesetzeslage
  • Dokumentation der Ergebnisse und Ausarbeitung einer Betriebsanweisung

Beschreibung des Sachverhalts:

Ein guter Arbeitgeber hat immer das Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Um dieses Ziel dauerhaft und im gesamten Unternehmen zu erreichen, sollte der Arbeitgeber individuelle Anweisungen und Angaben machen. Diese werden als Betriebsanweisungen bezeichnet. Betriebsanweisungen sind somit betriebliche Verhaltensregeln, die sich auf den Arbeitsplatz und die angeschlossene Tätigkeit beziehen. Betriebsanweisungen sind die Grundlage erfolgreicher Unterweisungen. Erweitert sind Betriebsanweisungen auch für Ziele im Umweltschutz und Sachschadenschutz einsetzbar.

ERSTELLUNG DER BETRIEBSANWEISUNG

Um die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, sind Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsanweisungen und Gefahrstoffbetriebsanweisungen zu erstellen.

Die korrekte Erstellung von Betriebsanweisungen ist sehr umfassend. Alle durch Arbeitsschutzvorschriften vorgegebenen Verhaltensanweisungen, sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln müssen dabei berücksichtigt werden. Zudem sind gesonderte Herstellerangaben in Betriebsanleitungen von Geräten und Maschinen sowie dazugehörige Sicherheitsdatenblätter einzubeziehen.

Nachschlagewerk der Sicherheit
Vollständige und individuelle Betriebsanweisungen bilden nicht nur die Grundlage nachhaltiger Unterweisung. Sie bieten jedem Mitarbeiter zusätzlich die Möglichkeit, alle geforderten Verhaltensregeln und Arbeitsanweisungen in einem zentralen Nachschlagewerk nachzulesen.

VARIANTEN DER BETRIEBSANWEISUNG

  • Tätigkeitsspezifischen Betriebsanweisungen
  • Arbeitsmittelbezogenen Betriebsanweisungen
  • Organisationsanweisungen
  • Gefahrstoffbetriebsanweisungen nach aktueller Gesetzgebung