ERSTELLUNG DER BETRIEBSANWEISUNG
Um die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, sind Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsanweisungen und Gefahrstoffbetriebsanweisungen zu erstellen.
Die korrekte Erstellung von Betriebsanweisungen ist sehr umfassend. Alle durch Arbeitsschutzvorschriften vorgegebenen Verhaltensanweisungen, sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln müssen dabei berücksichtigt werden. Zudem sind gesonderte Herstellerangaben in Betriebsanleitungen von Geräten und Maschinen sowie dazugehörige Sicherheitsdatenblätter einzubeziehen.
Nachschlagewerk der Sicherheit
Vollständige und individuelle Betriebsanweisungen bilden nicht nur die Grundlage nachhaltiger Unterweisung. Sie bieten jedem Mitarbeiter zusätzlich die Möglichkeit, alle geforderten Verhaltensregeln und Arbeitsanweisungen in einem zentralen Nachschlagewerk nachzulesen.