Der Arbeitgeber ist verpflichtet, je nach Art des Arbeitsplatzes und der durchgeführten Tätigkeiten sowie der Anzahl der Beschäftigten die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer zu leisten. Dazu muss jeder Betreib Brand- und Evakuierungshelfer ernennen.
Die Schulung beinhaltet:
- Theoretischen Teil (Grundlagenwissen und Lehrfilm)
- Praktischer Teil (technischen und baulichen Brandschutzeinrichtung im Gebäude)
- Simulation einer Evakuierung
- Aufsuchen der Sammelplätze
- Richtige Anwendung eines Wasserlöschers (ohne Feuer)
Die Schulungen sollten alle 12 Monate wiederholt werden.