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Baustellensicherung nach MVAS, ZTV-RSA

25. September 2020 // 09:00 - 17:00

Die gängigen Rechtswerke StVO, StVZO, ZTV-RSA und weitere verpflichten Unternehmen welche im öffentlichen Strassenverkehr Baustellen betreiben eine entsprechende Baustellensicherung vorzunehmen.

Die Unternehmen sind verpflichtet eine entsprechend ausgebildete Führungsperson zur Überwachung und Vornahme der Sicherung auf einer Baustelle zu haben. Diese Person muss über eine Ausbildung nach MVAS99 verfügen; viele Ausschreibungen beinhalten mittlerweile das Vorhandensein einer sachkundigen Person vor. Für den Fall der Nichtbeachtung drohen erhebliche Bußgelder oder REgreßforderungen von Geschädigten oder deren versicherungen.

Sichern Sie sich ab !

 

Teilnehmerkreis:

 

  • Führungskräfte von Bauunternehmen, Geschäftsführer, Bauleiter
  • Poliere und sonstige beauftragte Personen auf Baustellen
  • Einkauf wegen Beschaffung der Materialien
  • Verantwortliche Mitarbeiter als Vertretungen

Betroffen sind Unternehmen aus Hoch- und Tiefbau, Gerüstbauer, GaLabau, Unternehmen aus der Forstwirtschaft, Ingenieurbüros bei Prüfvorhaben, Vermessungsfirman

Nutzen:

 

  • Rechtssicherheit beim Betrieb von Baustellen
  • Vermeidung von Bußgeldern oder (schlimmstenfalls) Stillegung der Baustelle durch die Behörde.

 

Inhalte:

 

  • Gesetzliche Regelungen (s.o.), OwiG, Unternehmerhaftung, ZTV-RSA, StVO etc.
  • Verkehrsrechtliche Anordnung
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Arten der BauSi
  • Materialien zur BauSi Fahrzeuge, Schilder etc.)
  • Kontrollpflichten
  • Praktische Übungen

Die Teilnehmer erhalten ein rechtssicheres Teilnahmezertifikat. Dauer ca. 10 UE = ca. 7 Zeitstunden. Geschult werden Baustellen innerorts und auf Bundes- und Landstraßen. Autobahnen auf Wunsch integrierbar nach Absprache.

Details

Datum:
25. September 2020
Zeit:
09:00 - 17:00

Veranstaltungsort

BKF – Trainer 24
Egerten 3
Talheim, 74388 Deutschland
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Webseite:
https://bkf-24.de/anmeldung/