GEFAHRGUT
Gefahrgut ist Ware, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit besondere Anforderungen an die Beförderung stellt. Dazu gehören explosive, brennbare, giftige und ätzende Chemikalien, radioaktive oder infektiöse Substanzen und viele Abfallstoffe. Der Transport gefährlicher Güter unterliegt vielen gesetzlichen Bestimmungen, je nachdem, ob gefährliche Güter auf der Straße, auf See oder in der Luft transportiert werden. Ziel ist es, die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zu minimieren. Um die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gefahrgutbeförderung zu erfüllen, muss das Personal ausreichend geschult und unterrichtet sein. Hierbei sind vor allem die Vorschriften zur Bestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) und zur Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße gemäß Kapitel 8.2 ADR zu beachten. Informationen hierzu finden Sie unter Gefahrgutbeauftragte und ADR.