ADR Basis / Tank und Auffrischungskurs
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Für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße nach GGVSEB / ADR Verantwortung im Gefahrguttransport
Der Transport gefährlicher Güter verlangt vom Führer eines Kraftfahrzeugs nicht nur ein großes Verantwortungsbewusstsein, sondern auch wesentlich mehr Wissen und Können als durch den Erwerb einer Fahrerlaubnis vermittelt wird. Deshalb schreiben die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vor, dass grundsätzlich nur solche Personen Kennzeichnungspflichtiger Transporte mit Kraftfahrzeugen führen dürfen, die an einer Schulung teilgenommen haben und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen bei Gefahrguttransporten bestanden haben.
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