Mitarbeiterunterweisung

Gabelstapler

Ein ausgebildeter Fahrer eines Flurförderzeugs (Gabelstaplerfahrer) muss eine bestimmte Ausbildung absolvieren, um ihn mit der Bedienung, Steuerung und Technologie der Maschine vertraut zu machen, damit er die Ausrüstung korrekt bedienen und die Ausrüstung sicher bedienen kann. Im Ernstfall könnte es ohne richtige Ausbildung zu Unfällen kommen, für die Sie im schlimmsten Fall haften.

Als Unternehmer sind Sie dafür verantwortlich, die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dies bedeutet natürlich auch, dass Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Gabelstaplern geschult haben. Das Hauptziel unserer Schulung ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten.

Der Beschäftigte erlernt in diesen Schulungen die Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Fahren von Flurförderzeugen gemäß den Grundsätzen der Employer Liability Insurance Association BGG 925.

RAHMENINFORMATIONEN ZUM LEHRGANG

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau / Funktion von Flurförderfahrzeugen und Anbaugeräten
  • Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
  • Antriebsarten
  • Umgang mit Last und Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Unfallgeschehen
  • Einweisung / tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler
  • Standsicherheit und Gewichtsverteilung
  • Zulässige Lasten und Lastdiagramme
  • Hinweise auf Gefahrstellen
  • Praktische Fahr- und Staplerübungen nach BGG 925
  • Bestimmungen bei der Abstellung eines Gabelstaplers
  • 5 Tage (für Neueinsteiger)
  • 2 Tage, allgemeine Ausbildung Gabelstapler Stufe1 (für Erfahrene)
  • 1 Tag, jährliche Unterweisung für Gabelstaplerfahrer

Verantwortung der Arbeitnehmer

Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Mitarbeiter ebenfalls dazu verpflichtet für Sicherheit und Gesundheit zu sorgen, für sich selbst und Personen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

Sie sollten daher im Rahmen ihrer Befugnisse auch für den Brandschutz verantwortlich sein (§ 89 „Arbeitsschutz und Umweltschutz“).