Als elektrische Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 gelten alle Anlagen und Geräte, die Strom erzeugen, umleiten, speichern verteilen oder verbrauchen. Dazu zählen auch Schutzvorrichtungen und Hilfsmittel.
Prüfungen solcher Anlagen dürfen grundsätzlich nur von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden. Überwachungsbedürftige Anlagen unterliegen nach der TRBS 1201 sogar einer Prüfungspflicht. Vor jeder Inbetriebnahme müssen Anlagen, elektrische Geräte oder Maschinen aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung nach §3 Betriebssicherheitsverordnung auf Prüfungsfristen festgelegt werden.
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