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Unterweisung nach ADR 1.3
26. September 2020 // 09:00 - 17:00
Die gängigen Rechtwerke wie ADR, RID, ADN, IMDG-CODE verpflichten Unternehmen dass ALLE Mitarbeiter welche an der Gefahrgutbeförderung beteiligt sind, vor Aufnahme der Tätigkeit zwingend unterwiesen werden müssen. Ohne Unterweisung dürfen Tätigkeiten mit Gefahrgut nur unter der Überwachung einer unterwiesenen Peron verrichtet werden. Unternehmer und Führungskräfte setzen sich bei Verstößen hohen Bußgeldern aus.
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Teilnehmerkreis:
- Führungskräfte (Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Versandleiter und weitere)
- Verpacker
- Verlader
- Fahrzeugführer (wenn mit eigenem Fuhrpark befördert wird)
- Wareneingang/ Einlagerer
- Flurförderzeugbediener
- Mitarbeiter aus QM bzw. Verkauf (z.B. Rückholungen von Kunden, Einkauf wegen Verpackungen)
- Mitarbeiter aus der Entsorgung
Nutzen:
- Rechtssicherheit bei der Beförderung, Kenntnis der gesetzlichen Regelungen (GGBefG, GGVSEB, ADR etc.)
- Vermeidung von Bußgeldern
- Vermeidung von Regreßforderungen von Geschädigten, Versicherungen, DGUV
- Vermeidung von Transportverzögerungen nach Kontrollen
- Steigerung Kundenzufriedenheit
- Vermeidung von häufigen Kontrollen beim Absender wegen wiederholter Auffälligkeiten
Inhalte:
- Gesetzliche Regelungen (s.o.), OwiG, Unternehmerhaftung
- Von gefährlichen Gütern ausgehende Gefahren
- Kennzeichnung und Bezettelung von GG
- Dokumentation, Ladungssicherung
- Sicherheitspflichten bei Verladung/ Entladung
- Kontrollpflichten/ Sicherheitspflichten
- Eventuell Notwendigkeit Bestellung eines GB
Die Teilnehmer erhalten ein rechtssicheres Teilnahmezertifikat. Dauer ca. 10 UE = ca. 7 Zeitstunden bei größerem Bedarf; eventuell kann nach Absprache verkürzt werden, abhängig von der Art und Menge der Gefahrgüter.