Viele Arbeitnehmer sind sich unsicher:
- Gibt es so etwas wie Hitzefrei ?
- Muss der Arbeitgeber Getränke bereitstellen ?
- Was bedeutet dieses Klima für mich am Arbeitsplatz ?
Auch die Arbeitgeber stellen sich viele Fragen:
- Können sie ihren Mitarbeitern bei dieser Hitze die Arbeit zumuten ?
- Gibt es zusätzliche Pflichten ?
- Welche Risiken bestehen ?
Wie immer, so führt uns auch dieses Thema zu der inzwischen bekannten Gefährdungsbeurteilung. Wie für alle besonderen Umstände und Arbeitssituationen, so liegt auch hier die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung beim Arbeitgeber.
Beleuchten wir einmal die Situation:
Es ist Sommer, die Sonne steht im Zenit, die Hitze manchmal kaum zu ertragen. Jeder weiß, dass hier die Leistungsfähigkeit abnimmt, die Konzentration nachlässt und die Gefahr von gesundheitlichen Folgen steigt.
Im Privatbereich kompensieren wir dies mit ausgedehnteren Ruhephasen und mit vermehrter Flüssigkeitsaufnahme. Außerdem ziehen wir uns in kühlere Räume zurück, stellen Ventilatoren und Klimaanlagen auf und versuchen dem Körper Entlastung und Abkühlung zu verschaffen.
Schnell wird bei einer solchen Betrachtung klar, dass jeder Arbeitnehmer auch diese Bedürfnisse am Arbeitsplatz hat.
Auch wenn der Arbeitgeber viele Dinge (Büromaterial, Büroausstattung, persönliche Schutzausrüstung, usw.) im Unternehmen bereitstellen muss, so muss er entgegen der allgemeinen Auffassung seine Mitarbeiter nicht mit Getränken versorgen. Entscheidet sich der Arbeitgeber dennoch dazu, dann ist das eine wohlwollende Fürsorge, allerdings ist es keine Pflicht.
AUSSER: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird festgestellt, dass die Arbeitsstättenverordnung einen Hitzearbeitsplatz definiert. Denn Hitzearbeit liegt vor, wenn in Folge der Kombination aus körperlicher Anstrengung, Hitzeinwirkung auf den Körper und der Bekleidung ein Anstieg der Körpertemperatur erfolgt. Dies stellt ein Gesundheitsrisiko dar und kann schlimmstenfalls zu einem lebensgefährlichen Hitzekollaps führen.
Unsere Empfehlung an die Arbeitgeber:
- Achten Sie auf ordentliche klimatische Verhältnisse.
- Sollten die klimatischen Verhältnisse nicht hinreichend oder gar nicht regulierbar sein, sind entsprechende zusätzliche Pausenzeiten einzuführen. Zudem sind Getränke zu stellen und eventuell Sonderregelungen zu treffen. (Beispiel Bank: „Sehr geehrte Kunden! Aus gesundheitlichen Gründen haben wir beschlossen, die Krawattenpflicht während der aktuellen Temperaturen auszusetzen.“
- Geben Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, ausreichend zu trinken. Auch wenn Sie gesetzlich nicht verpflichtet sind Wasser bereitzustellen, so werden Sie erkennen, dass es Ihnen Ihre Mitarbeiter danken werden, sollten Sie es dennoch tun.
- Beurteilen Sie Ihren Arbeitsplatz rechtzeitig und denken Sie vor allem in generell heißeren Räumen oder im Freien an Ihre Pflichten gegenüber Ihren Mitarbeitern.
- Ziehen Sie Ihren Betriebsarzt hinzu. Dieser ist hier der Ansprechpartner und stellt die medizinische Expertise. Besonders bei Mitarbeitern, die ohnehin einer höheren Belastung ausgesetzt sind (Wiedereingliederung, Schwangerschaft, ältere Mitarbeiter), kann das sinnvoll sein.
Unsere Empfehlung an die Arbeitnehmer:
- Höhere Temperaturen sind selten und gehören in unseren Breitengraden ebenso wie tiefere zum Leben und Arbeiten dazu. Bekleiden Sie sich stets entsprechend den zu erwartenden Temperaturen.
- Achten Sie auf ausreichend Flüssigkeitszufuhr. Der Körper schwitzt mehr um sich abzukühlen. Durch Schwitzen verlieren Sie Flüssigkeit und sog. Elektrolyte. Um diese wieder aufzunehmen, ist es wichtig, ausreichend zu trinken. Trinken Sie keine alkoholischen Getränke. Mineralwasser ist ein gutes Medium, um den Verlust zu kompensieren.
- Nehmen Sie Pausenzeiten in Anspruch und vermeiden Sie Überbelastung. Besonders nach Feierabend sollten Sie Ihre Aktivitäten gegenüber normalen Temperaturen reduzieren.
- Sollte Sie das Gefühl haben, Ihr Arbeitgeber tut „zu wenig“, dann sprechen Sie Ihn freundlich darauf an und bitten um Sonderbedingungen. Weder Sie, noch Ihr Kunde findet es angenehm, einem total verschwitzten Anzugträger bei 35° gegenüberzusitzen. Vielleicht entscheidet sich Ihr Arbeitgeber ja für einen früheren Feierabend, eine freiwillige Bereitstellung von Getränken oder schafft zusätzliche Klimageräte für diese besonderen Umstände an. Denken Sie immer daran: Auch Ihr Arbeitgeber hat ein Interesse daran, dass Sie leistungsfähig und zufrieden zur Arbeit kommen. Auch bei schlimmstenfalls 40° im Schatten.
- Sollten Sie einen Arbeitsplatz haben, bei dem Sie ständig unter erhöhter Hitze-, bzw. Sonneneinwirkung arbeiten, ein wärmestauendes Kleidungsstück tragen oder einer hohen körperlichen Belastung ausgesetzt sind, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu treffen. In diesem Fall sollten Sie das Problem zunächst diplomatisch kommunizieren und die Angelegenheit vertraulich oder offen mit Ihren Sicherheitsbeauftragten im Betrieb oder auch dem Betriebsrat zu besprechen. Das letzte Mittel wäre ein Anfrage bei Ihrer Berufsgenossenschaft, welche sich Ihres Themas sicherlich annimmt.
Quelle/Text: Lionda GmbH