Seit 1. Januar 2017 gilt das neue ADR/RID für Gefahrguttransporte auf Straße und Schiene. Die gewohnte Übergangsfrist dauert zwar noch bis 30. Juni 2017. Wer möchte, kann das neue Recht aber bereits anwenden.
ADR 2017 mit einigen Änderungen
Diese Änderungen sind in den einzelnen Abschnitten des ADR/RID enthalten:
Allgemeine Vorschriften des ADR 2017
Teil 1 enthält wie immer e...